Eine Waffe wird erworben, wenn sie gekauft, geschenkt, geerbt, gemietet oder ausgeliehen wird. Je nach der Art der Waffe benötigen Sie einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung. Bei jedem Erwerb müssen Sie allgemeinen Voraussetzungen für den Waffenerwerb erfüllen.
Es gibt drei Kategorien von Waffen:
Das Waffenrecht regelt, wer in der Schweiz eine Waffe haben darf. Je nach Waffe brauchen Sie für den Kauf einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.
Es gelten stets die allgemeinen Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen
Keine Einträge wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen/Vergehen im Strafregister
Angehörige bestimmter Staaten dürfen in der Schweiz grundsätzlich keine Waffen oder Bestandteile von Waffen erwerben (Liste der Staaten online unter www.fedpol.admin.ch)
Die Broschüre „Waffen in Kürze“ (Stand: August 2019) informiert Sie über die Kategorien von Waffen und die entsprechenden Erwerbsvoraussetzungen.
Bestellung Strafregisterauszug
Quelle: fedpol.admin.ch
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