Abnahme / Ankauf von Waffen. Sind sie in den Besitz von Waffen gekommen durch Erbwaffen, Waffen aus ganzen Sammlungen, Nachlässen. Möchte sie diese gerne verkaufen? Gerne unterstützen wir sie bei der gesetzeskonformen Abwicklung von Erbschaften und Sammelauflösungen.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter. --> Kontaktformular
Waffenankauf von Privat
Wir kaufen Gewehre (Karabiner), Pistolen (Armeepistole), Revolver, Flinten.
Wenn Sie eine Waffe erben, haben Sie vier verschiedene Möglichkeiten, zwischen denen Sie sich nun entscheiden müssen. Wenn Sie die Waffe gern behalten möchten, müssen Sie laut Waffengesetz ebenso ein paar Dinge beachten wie wenn Sie die Waffe einem Berechtigten übergeben wollen. Selbst bei der Unbrauchbarmachung einer Waffe gibt es Vorschriften, an die Sie sich halten müssen. Ausführliche Beratung erhalten sie bei mir, ich werde mir die Zeit nehmen und alle Ihre Fragen beantworten. Dieser Service kostet Sie nichts und ist absolut unverbindlich.
Für Meldepflichtige Waffen braucht es einen schriftlichen Vertrag: https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/schriftlicher-vertrag-d.pdf
Meldpflichtige Waffen sind:
Kaninchentöter (einschüssig)
Soft-Air-Waffen
Alarm-, Schreckschusspistolen
Paintball-Waffen
Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern
Druckluft- und CO2 -Waffen
Handrepetierer (Sportgewehre)
Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre
Handrepetierer für die Jagd
Ordonnanzreptiergewehre wie Karabiner 11, Karabiner 31, Langgewehr 11
Bewilligungspflichtige Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile erfordern einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch müssen Sie bei der kantonalen Behörde Ihres Wohnsitzkantons einreichen. WES: https://www.fedpol.admin.ch/content/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/erwerb/gesuch_wes-d.pdf
Bewilligungspflichtige Waffen sind:
Armee Pistole
Pistolen für Zentralfeuermunition (z.B. 9mm Para) darf die Kapazität des Magazins 20 Patronen nicht übersteigen.
Revolver
Unterhebelrepetierer (lever action) z.B. Winchester
Vorderschaftrepetierer (pump action)
Ausländische Ordonnanzrepetierergewehre, welche nicht für das Schiesswesen ausser Dienst zugelassen sind.
Halbautomatische Gewehre z.B. wie Sturmgewehre (Stgw) PE90, darf die Kapazität des Magazins 10 Patronen nicht übersteigen.
Selbstladeflinten Die Kapazität des Magazins darf 10 Patronen nicht übersteigen.
Quelle: Feldpol.Admin