Wenn Sie eine Waffe erben, haben Sie vier verschiedene Möglichkeiten, zwischen denen Sie sich nun entscheiden müssen. Wenn Sie die Waffe gern behalten möchten, müssen Sie laut Waffengesetz ebenso ein paar Dinge beachten wie wenn Sie die Waffe einem Berechtigten übergeben wollen. Selbst bei der Unbrauchbarmachung einer Waffe gibt es Vorschriften, an die Sie sich halten müssen. Ausführliche Beratung erhalten sie bei mir, ich werde mir die Zeit nehmen und alle Ihre Fragen beantworten. Dieser Service kostet Sie nichts und ist absolut unverbindlich.
Meldpflichtige Waffen sind:
Für Meldepflichtige Waffen braucht es einen schriftlichen Vertrag: https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/schriftlicher-vertrag-d.pdf
Bewilligungspflichtige Waffen sind:
Bewilligungspflichtige Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile erfordern einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch müssen Sie bei der kantonalen Behörde Ihres Wohnsitzkantons einreichen. WES: https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/erwerb/gesuch_wes-d.pdf
Quelle: fedpol.admin.ch
Verkaufen oder kaufen Sie Ihre Waffe... Waffen jetzt auf ➨ waffengebraucht.ch gratis inserieren oder kaufen ✓ ✚ stresslos & schnell ✚ 24h
Kurzwaffen - Langwaffen - Sammler Ordonnanzwaffen - Luftdruckwaffen / Softair - Bogenschiessen - Optik - Wild und Jagd - Wiederladen - Waffenmeister / Service - Verschiedenes - Waffenrecht - Waffe kaufen - Ordonnanzwaffen - Waffenpflege - Waffenkunde - Kurzwaffen News - Langwaffen News - Waffe verkaufen